Ausstellung einer Bescheinigung für die Tätigkeit als Reiseveranstalter und/oder -agent. Staatliche Gebühren, Honorare für Berater. 

Kurzfassung: Dieses Video erklärt praxisnah, wie die Bescheinigung für die Tätigkeit als Reiseveranstalter und/oder Reiseagentur in Bulgarien beantragt wird, welche staatlichen Gebühren anfallen und welche Beraterhonorare typisch sind. Konkrete Schritte, Formulare und Behördenwege werden klar gezeigt.

Praktische Anleitung zur Ausstellung der Bescheinigung für Tourismusunternehmen in Bulgarien. Fokus auf Voraussetzungen für die Eintragung in das Nationale Tourismusregister, erforderliche Unterlagen, Mindestkapital, Versicherungsanforderungen und die Unterschiede zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler. Konkrete Hinweise zu Gebühren, Bearbeitungswegen und elektronischen Services des Ministeriums für Tourismus.

Klare Schritte zur Antragstellung; welche Dokumente benötigt werden; typische Bearbeitungszeiten; wie du die EU‑Bescheinigung nutzt; Tipps zur Legalisierung/Apostille und beglaubigten Übersetzungen für internationale Unterlagen. Praktische Hinweise zu Umsatzsteuerregelungen bei Reiseleistungen und steuerlichen Besonderheiten für Veranstalter.

Wichtige Fakten. Für wen ist das Video

Eintragung in das Nationale Tourismusregister ist Pflicht für Tour‑Operatoren und Agenten. Kombinierte Gebühren und Mindestanforderungen variieren je nach Umfang; bei gleichzeitiger Tätigkeit als Veranstalter und Agent kann eine kombinierte Gebühr anfallen (Beispielangabe aus aktuellen Leitfäden). Elektronische Antragstellung und Zahlungsoptionen sind über das Ministerium für Tourismus möglich.

Gründer von Reisebüros, bestehende Agenturen, Berater, Steuerberater und Juristen, die mit Tourismusrecht in Bulgarien arbeiten, sowie EU‑ansässige Unternehmen, die temporär Dienstleistungen in Bulgarien anbieten.

Wesentliche Voraussetzungen

Rechtsform: Sie müssen als bulgarische Handelsgesellschaft (z.B. EOOD oder OOD) oder als EU-Dienstleister registriert sein.
Betriebsstätte: Nachweis von geeigneten Geschäftsräumen oder einer offiziellen Online-Plattform.
Personal: Qualifiziertes Personal, das über entsprechende Bildungsabschlüsse und Fremdsprachenkenntnisse verfügt.
Zuverlässigkeit: Geschäftsführer oder Eigentümer dürfen nicht vorbestraft sein. Zudem dürfen keine Steuerschulden oder Sozialversicherungsrückstände bestehen.

Erforderliche Dokumente

Antragsformular: Ausgefülltes Antragsdeklarationsschreiben.
Versicherung: Police über eine Berufshaftpflichtversicherung („Reiseveranstalter-Haftpflicht“).
Qualifikationsnachweise: Dokumente über die fachliche Eignung und Sprachkenntnisse des Personals.

Einreichung & Kontakt

Der Antrag kann physisch oder elektronisch (per qualifizierter digitaler Signatur) eingereicht werden.

  • Adresse: Ministerium für Tourismus, 1 Saborna St., 1000 Sofia, Bulgarien
  • E-Mail: edoc@tourism.government.bg
  • Prüfungsfrist: Die Dokumente werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen geprüft. Bei Unregelmäßigkeiten erhalten Sie weitere 14 Tage zur Nachbesserung.

Nach erfolgreicher Prüfung und Eintragung in das Nationale Tourismusregister erhalten Sie das offizielle Zertifikat.

Eintragung und Lizenzierung (Tourismusministerium)

egistrierung: Sie müssen sich beim bulgarischen Ministerium für Tourismus registrieren, um das offizielle „Zertifikat für Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler“ zu erhalten.
Voraussetzungen: Sie benötigen den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden aus Ihrer Tätigkeit abdeckt. Die Deckungssummen sind im bulgarischen Tourismusgesetz geregelt.
Anlaufstelle: Die vollständigen Antragsunterlagen und Formulare können über das Portal des Bulgarischen Tourismusministeriums eingereicht werden.

Mitarbeiterentsendung und Sozialversicherung (A1-Bescheinigung)

A1-Bescheinigung: Wenn Sie Mitarbeiter von Ihrem Heimatland (z. B. aus Deutschland) nach Bulgarien entsenden, müssen diese eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Diese belegt, dass sie weiterhin im Heimatland sozialversichert sind.
Beantragung: In Deutschland wird diese digital bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse oder über das SV-Meldeportal beantragt. Für Selbstständige erfolgt dies über den zuständigen Träger.
Meldepflicht in Bulgarien: Jede Entsendung muss zudem vorab über das offizielle Meldeportal der bulgarischen Arbeitsbehörden registriert werden, um Bußgelder zu vermeiden.

Umsatzsteuer und Unternehmenssitz

BULSTAT: Für steuerliche Zwecke in Bulgarien ist die Beantragung einer bulgarischen Steuernummer (BULSTAT) bei der Registrierungsagentur erforderlich.
Umsatzsteuer: Als Dienstleister im Tourismus müssen Sie prüfen, ob eine Registrierung für die Umsatzsteuer in Bulgarien (oder über den One-Stop-Shop, OSS) erforderlich ist. Die Schwelle für eine Pflichtanmeldung in Bulgarien liegt bei EUR 25.560.

Staatliche Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags auf Registrierung eines Reisebüros und/oder Reiseveranstalters sind folgende Gebühren zu entrichten:

• für die Tätigkeit als Reiseveranstalter – 255,65 Euro,

• für die Tätigkeit als Reisebüro – 255,65 Euro,

• für beide Tätigkeiten – 511,29 Euro.

Diese Gebühren sind bei Einreichung des Registrierungsantrags fällig. Nach Genehmigung des Antrags sind Gebühren für die Eintragung in das Register der Reiseveranstalter und Reisebüros sowie für die Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung zu entrichten.

Diese Gebühren betragen:

• für die Tätigkeit als Reiseveranstalter – 1.533,88 Euro,

• für die Tätigkeit als Reisebüro – 766,94 Euro,

• für beide Tätigkeiten – 2.300,81 Euro.

Diese Gebühren sind bei Erhalt der Registrierungsbescheinigung zu entrichten. Zusammen mit der Zahlung der Gebühr ist eine Kopie des Vertrags über die obligatorische Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung einzureichen.

Wird die Registrierung für beide Tätigkeiten – als Reiseveranstalter und als Reisebüro – beantragt, wird ein Zertifikat ausgestellt, nicht zwei separate.

Wir empfehlen, Kopien der Dokumente über abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse der Person, die die Leitungsfunktionen des Unternehmens ausübt, beizufügen.

Diese Angaben werden grundsätzlich von Amts wegen geprüft. Dies führt jedoch häufig zu Verzögerungen im Verfahren und bei den Anweisungen zur Einreichung der Unterlagen, da eine Prüfung von Amts wegen nicht immer möglich ist.

Die eingereichten Dokumente werden innerhalb von 14 Tagen geprüft. Sollten sie unvollständig sein oder andere Unregelmäßigkeiten aufweisen, erhält der Antragsteller eine Frist von 14 Tagen, um diese zu beheben.

Nach Genehmigung der Dokumente und Zahlung der entsprechenden Gebühr wird der Antragsteller in das Register der Reiseveranstalter und Reisebüros eingetragen.

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