Wie erhalte ich eine Fahrgastbeförderungslizenz in der EU? Gesetzgebung. Staatliche Gebühren, Beratungskosten.

Kurz und prägnant: Alles Wichtige zur Fahrgastbeförderungslizenz in der EU — Voraussetzungen, Behördenwege, staatliche Gebühren und realistische Beratungskosten, kompakt für Betreiber, Taxifahrer und Busunternehmer.

Was Behörden verlangen und welche Nachweise wichtig sind Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis ist Grundvoraussetzung; für Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen gelten zusätzliche Anforderungen wie Nachweise zu Ortskenntnissen, ärztliche und augenärztliche Untersuchungen sowie ein aktuelles Führungszeugnis.

Für die gewerbliche Fahrgastbeförderung in der Europäischen Union benötigen Sie zwei verschiedene Genehmigungen: den Fahrgastbeförderungsschein für den Fahrer (z. B. den „P-Schein“) sowie die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) für das Transportunternehmen. Die Gesetzgebung ist EU-weit harmonisiert, wird jedoch national umgesetzt.

Da Sie sich aktuell in Sofia, Bulgarien, aufhalten, sind die Behörden vor Ort und die lokalen Sätze maßgeblich.

Gesetzliche Grundlagen

Für das Unternehmen: Die Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 der Europäischen Union für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

Für das Unternehmen (EU-Lizenz / Konzession):

  • Fachkunde: Nachweis der fachlichen Eignung (oft über eine IHK-Prüfung).
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss über ausreichend Eigenkapital und Reserven verfügen (z. B. für den ersten Pkw in Deutschland mindestens 2.250 EUR).
  • Zuverlässigkeit des Betriebes: Nachweise, dass keine Steuerschulden oder gravierende Verkehrsverstöße vorliegen.


Für den Fahrer: Die Anforderungen (Mindestalter, Gesundheitschecks, Führungszeugnis) sind in der nationalen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland oder den entsprechenden nationalen Gesetzen in Bulgarien geregelt.

Für den Fahrer (Fahrgastbeförderungsschein/P-Schein):

  • Mindestalter: In der Regel 21 Jahre (abhängig vom EU-Land).
  • Führerschein: Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren.
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Gesundheitliche Eignung: Nachweis der körperlichen/geistigen Eignung und ein augenärztliches Gutachten.
  • Ortskenntnisprüfung: Ist in vielen Ländern (z.B. Deutschland) bei Taxen verpflichtend, wird aber zunehmend durch moderne Navigationsprüfungen abgelöst.

Voraussetzungen für die Lizenz (Unternehmen)

Um ein Personenbeförderungsunternehmen zu betreiben, müssen vier Kernkriterien erfüllt sein:

  1. Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen (Führungszeugnis), keine schwerwiegenden Verstöße gegen Verkehrs- oder Sozialvorschriften.
  2. Fachliche Eignung: Der Geschäftsführer oder Verkehrsleiter muss eine Prüfung ablegen (IHK bzw. zuständige Verkehrsbehörde) oder die „Bescheinigung über die fachliche Eignung“ vorlegen.
  3. Niederlassung: Das Unternehmen muss über tatsächliche und dauerhafte Geschäftsräume im Niederlassungsland (z. B. Bulgarien) verfügen.
  4. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Das Unternehmen muss flüssige Mittel/Eigenkapital nachweisen. Diese betragen gemäß EU-Recht 9.000 EUR für das erste Fahrzeug und 5.000 EUR für jedes weitere Fahrzeug.

Staatliche Gebühren & Kosten

Die Kosten für die Beantragung variieren je nach EU-Mitgliedsstaat. Wenn Sie den Prozess in Bulgarien starten, gelten folgende Richtwerte:

  • EU-Gemeinschaftslizenz: ca. 250 EUR bis 500 EUR (je nach Art des Verkehrs und Beantragung).
  • Beglaubigte Kopie der Lizenz (pro Fahrzeug): ca. 40 EUR bis 50 EUR.
  • Fahrgastbeförderungsschein (für den Fahrer, z. B. P-Schein in Deutschland): ca. 40 EUR bis 50 EUR Verwaltungsgebühr.
  • Gesundheitliche Untersuchungen für den Fahrer: Sehtest, Reaktionstest und ärztliches Attest (ca. 80 EUR bis 150 EUR)

Die Kosten variieren je nach Sofia Region und Gemeinde:

  • Fahrgastbeförderungsschein: ca. 45 EUR bis 60 EUR.
  • Ärztliche und augenärztliche Gutachten: ca. 80 EUR bis 150 EUR.
  • Führungszeugnis: ca. 13 EUR.
  • EU-Lizenz (für Unternehmen): je nach Genehmigungsbehörde zwischen 150 EUR und 700 EUR.

Wie lange ist die EU Lizenz gültig?

Die Lizenz wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt. Sollte das Straßenverkehrsamt bedenken haben, die Lizenz sofort für 10 Jahre auszustellen, kann dies auch unter Begründung eine EU Lizenz für einen verkürzten Zeitraum, beispielsweise nur für 3 Jahre, ausstellen. Nach Ablauf kann sie unter der Voraussetzung einer erneuten Prüfung verlängert werden. Änderungen im Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Lizenz betreffen, müssen der zuständigen Behörde rechtzeitig gemeldet werden. Zum Beispiel dann, wenn der Verkehrsleiter aus dem Unternehmen ausscheidet oder wechselt.

Behördliche Vorgaben und Gebühren können sich regional und zeitlich ändern; immer die zuständige Führerschein‑ oder Verkehrsbehörde konsultieren und aktuelle IHK‑Informationen prüfen.

Beratungskosten

Die Beauftragung von spezialisierten Anwaltskanzleien oder Unternehmensberatern (wie z.B. bei Firmengründung und Lizenzabwicklung in Bulgarien) umfasst oft ein Komplettpaket, das Büromiete, Firmengründung und die Beschaffung der Lizenz beinhaltet.

  • Typische Beratungskosten: Zwischen 1.500 EUR und 3.500 EUR für ein All-Inclusive-Paket, welches die komplette Begleitung bei der Behörde (Vorbereitung der Unterlagen für die Road Transport Administration) sowie die Buchführung für die ersten Monate beinhaltet.

Möchten Sie wissen, welche speziellen Dokumente Sie für die Beantragung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigen, oder planen Sie, Ihre Lizenz in einem anderen EU-Land als Bulgarien zu beantragen? -> ÜBER UNS | Outsourcing von Buchhaltungsdiensten Bulgarien

Die Kosten variieren je nach Sofia Region und Gemeinde:

Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung: Wer ein Unternehmen gründen möchte, bucht oft Vorbereitungsseminare bei der IHK oder privaten Anbietern. Die Kosten hierfür betragen zwischen 300 EUR und 1.000 EUR.
Gründungsberatung: Die Kosten für Steuerberater oder Unternehmensberater für die Erstellung von Businessplänen variieren stark (oft 500 EUR bis über 2.000 EUR), können aber in vielen EU-Ländern staatlich bezuschusst werden.

Nützliche Links & Behörden

Um Ihre Lizenz zu beantragen, wenden Sie sich an die lokal zuständigen Behörden Ihres Wohnortes:

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