Besteuerung von Repräsentationskosten in Bulgarien: Abrechnung von Geschäftsbewirtungskosten. Unternehmensreg. 190 EUR

Was das Video zeigt: praxisnahe Erklärung der 10 % Repräsentationssteuer auf den Bruttobetrag; welche Ausgaben typischerweise als Repräsentation gelten (Geschäftsessen, Kundengeschenke, Events, Hospitality); warum die Vorsteuer bei Repräsentationskosten nicht abziehbar ist; wie die Kosten korrekt in der Buchhaltung erfasst werden; Fristen für Meldung und Zahlung; typische Prüfungsfallen und wie man sie vermeidet.

Definition von Repräsentationskosten (Bewirtungskosten)

Nach bulgarischem Steuerrecht fallen unter Repräsentationskosten Aufwendungen, die für die Bewirtung, Beherbergung und Unterhaltung von Personen getätigt werden, die nicht Angestellte des Unternehmens sind, sofern diese Ausgaben im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen.

Typische Beispiele für Geschäftsbewirtung:

  • Geschäftsessen oder -lunch mit Kunden oder Lieferanten in einem Restaurant.
  • Verpflegung und Getränke während Geschäftstreffen in den Büroräumen.
  • Bewirtung im Rahmen von Firmenveranstaltungen, Konferenzen oder Seminaren, an denen externe Partner teilnehmen.

Wichtig: Bewirtung nur für eigene Mitarbeiter fällt in der Regel unter Sozialaufwendungen oder Personalkosten und unterliegt anderen steuerlichen Regeln (oft steuerfrei bis zu bestimmten Grenzen oder pauschal besteuert).

Die Steuer auf Repräsentationskosten („Pauschalsteuer“)

Die Kernregel in Bulgarien ist, dass anerkannte Repräsentationskosten zwar als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn mindern, aber gleichzeitig einer separaten Pauschalsteuer unterliegen.

  • Steuersatz: Die Steuer beträgt 10 % auf den Bruttobetrag der Repräsentationskosten.
  • Berechnungsgrundlage: Die 10 % werden auf die Summe der angefallenen Kosten berechnet.
  • Abziehbarkeit der Kosten: Die Repräsentationskosten selbst sind bei der Berechnung der Körperschaftssteuer (die in Bulgarien ebenfalls 10 % beträgt) als Betriebsausgabe abziehbar.
  • Abziehbarkeit der Steuer: Die auf die Repräsentationskosten gezahlte 10 %-Pauschalsteuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

Umsatzsteuer-Behandlung (Vorsteuerabzug)

Ein wesentlicher Nachteil bei Repräsentationskosten in Bulgarien ist die Regelung zur Umsatzsteuer.

  • Kein Vorsteuerabzug: In der Regel ist der Vorsteuerabzug für Repräsentationskosten ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn Sie eine Restaurantrechnung inklusive 20 % bulgarischer Umsatzsteuer bezahlen, können Sie diese 20 % nicht vom Finanzamt zurückfordern.
  • Konsequenz: Die Umsatzsteuer wird zum Teil der Gesamtkosten der Bewirtung, auf die dann wiederum die 10 % Pauschalsteuer berechnet wird.

Abrechnung und Dokumentation

In Bulgarien unterliegen Repräsentationskosten (Geschäftsbewirtungskosten) einer speziellen Aufwandsteuer von 10 % (gemäß dem bulgarischen Körperschaftsteuergesetz, Art. 204), zusätzlich zum normalen Gewinnsteuer- oder Buchungssystem. Bei einem Betrag von 190 EUR fallen somit 19 EUR Steuer an. Die Kosten bleiben als Betriebsausgabe abziehbar, jedoch ist die Vorsteuer (MwSt.) nicht abzugsfähig.Gesetzliche Grundlagen und SteuersätzeAufwandsteuer: 10 % direkt auf die Summe der Repräsentationsaufwendungen (inklusive Umsatzsteuer).Körperschaftsteuer: 

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Die Bewirtungskosten selbst mindern als Betriebsausgabe den Gewinn, und die 10%-ige Aufwandsteuer ist ebenfalls steuerlich abzugsfähig.Mehrwertsteuer (VAT): 

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Eine Vorsteuerabzugsberechtigung für Bewirtungs- und Repräsentationsbelege besteht in Bulgarien nicht


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Um die Bewirtungskosten steuerlich korrekt geltend zu machen und die 10 % Pauschalsteuer korrekt zu berechnen, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ordnungsgemäße Rechnung (Faktura): Die Rechnung muss auf den Namen des bulgarischen Unternehmens ausgestellt sein und alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten (Name und Adresse des Restaurants, USt-IdNr. des Restaurants, Datum, detaillierte Aufschlüsselung der Speisen/Getränke, Steuerbeträge). Ein einfacher Kassenbon (Fiskalbon) reicht in der Regel nicht aus, um die Kosten als Repräsentationsaufwand anzuerkennen.
  2. Nachweis des geschäftlichen Zwecks: Es sollte ein interner Beleg oder ein Vermerk erstellt werden, der den geschäftlichen Anlass dokumentiert.
    • Datum und Ort: Wann und wo fand die Bewirtung statt?
    • Teilnehmer: Wer wurde bewirtet? (Namen und Firmen der externen Gäste sowie Namen der teilnehmenden Mitarbeiter).
    • Zweck: Was war der geschäftliche Grund? (z.B. Vertragsverhandlungen mit Kunde X, Besprechung eines neuen Projekts mit Lieferant Y).

Fristen für Erklärung und Zahlung

Die 10 % Pauschalsteuer auf Repräsentationskosten muss vom Unternehmen berechnet, deklariert und bezahlt werden.

  • Deklaration: Die Kosten und die darauf entfallende Steuer werden in der jährlichen Körperschaftssteuererklärung des Unternehmens angegeben.
  • Frist: Die Steuer muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres erklärt und bezahlt werden (zusammen mit der Körperschaftssteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr).

Zusammenfassung

Die Besteuerung von Geschäftsbewirtungskosten in Bulgarien ist zwar durch den Pauschalsatz von 10 % relativ transparent, führt aber durch den fehlenden Vorsteuerabzug und die zusätzliche Steuer auf den Bruttobetrag zu einer spürbaren Kostenbelastung. Eine ordnungsgemäße Dokumentation mit offiziellen Rechnungen und dem Nachweis des geschäftlichen Zwecks ist entscheidend, um Steuerprobleme zu vermeiden.

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Abrechnung und Dokumentation (Beispiel 190 EUR)Beleg: Benötigt wird ein korrekter steuerlicher Beleg oder eine Rechnung vom Restaurant/Dienstleister mit klarem Bezug zum geschäftlichen Zweck (z. B. Gästebewirtung, Geschäftstreffen).Steuerberechnung: Auf den Wert von 190 EUR berechnen sich 10 % Steuer = 19 EUR Aufwandsteuer.

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Fristen: Die Steuer auf Aufwendungen wird im Rahmen der jährlichen Körperschaftsteuererklärung deklariert und abgeführt (in der Regel bis zum 31. März bzw. 30. Juni des Folgejahres). 

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What qualifies as a representation expense
The Bulgarian Corporate Income Tax Act (CITA) does not define “representation expenses” autonomously. By cross-reference, the definition in Art. 62 of the VAT Act Implementing Rules applies. 


https://paramounts.bg/de/dienstleistungen-fuer-in-bulgarien-eingetragene-unternehmen/jahresabschluss/

Representation expenses are those incurred for:

Welcoming, hosting and seeing off guests and delegations;
Hotel accommodation (for external guests and delegates);
Consumption of food and beverages;

https://paramounts.bg/de/preise/umfang-der-angebotenen-dienstleistungen/


Organising business meetings;
Celebrations and receptions;
Entertainment events;
Business-purpose excursions.
The key question during an audit is whether the expense has a genuine business character and benefits external parties. Examples from our practice:


https://paramounts.bg/de/ueber-uns/


Business lunch with a client → REPRESENTATION (10% tax applies);
Dinner with employees for a colleague’s birthday → NOT representation (social expense);
Conference with paid external speakers → marketing/training, not representation;

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Team-building with employees only → social expense / in-kind employee benefit.
The 10% rate is established in Art. 204(1)(1) CITA, as a final tax (Art. 216 CITA). A broader overview of the three expense-tax categories (representation, social, personal use) is available in our overview of the expense tax in Bulgaria.


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Wir freuen uns darauf, Sie als Kunden zu unterstützen und zu Ihrem Geschäftserfolg beizutragen, Steuerberatung | Buchhaltung, Lohnbuchhaltung in Bulgarien

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