Abschreibung von Anlagevermögen in Bulgarien. Gesetzgebung und Steuersätze für die Buchhaltung. Unternehmensregistrierung: 190 EUR

Thema und Nutzen: Praktische Orientierung für Unternehmer, Steuerberater und Buchhalter zur gesetzlichen Grundlage, Abgrenzung zwischen buchhalterischer und steuerlicher Abschreibung sowie zu typischen Steuersätzen und Kategorien in Bulgarien.
Rechtlicher Rahmen: Handelsrechtliche Regeln (Rechnungslegungsgesetz, NRS/IFRS) unterscheiden sich von den steuerlichen Vorgaben im Körperschaftsteuergesetz; steuerlich gelten feste Maximalsätze und meist die lineare Methode, buchhalterisch sind verschiedene Methoden zulässig. Praktische Folge: Unternehmen führen getrennte Abschreibungspläne für Buchhaltung und Steuerzwecke und müssen temporäre Differenzen für die Steuererklärung und ggf. latente Steuern berücksichtigen.
Gesetzlicher Rahmen
Buchhaltung (Handelsrecht): Maßgeblich ist das bulgarische Rechnungslegungsgesetz (Zakon za schetovodstvoto) in Verbindung mit den Nationalen Rechnungslegungsstandards (NRS) für KMU oder den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) für bestimmte Unternehmen.
Steuerrecht: Die steuerliche Abschreibung wird im Körperschaftsteuergesetz (Zakon za korporativnoto podohodno oblagane – KStG) geregelt, insbesondere in den Artikeln 48 bis 69.
Wichtige Prinzipien:
- Nutzungsdauer: Das Unternehmen muss die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer für jeden Vermögensgegenstand selbst einschätzen. Dabei sind Faktoren wie physischer Verschleiß, technischer Fortschritt und rechtliche Beschränkungen zu berücksichtigen.
- Methoden: Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung (gleichbleibende Beträge über die Nutzungsdauer). Es sind aber auch andere Methoden zulässig, wie die degressive Abschreibung oder leistungsabhängige Methoden (z. B. nach Maschinenstunden), wenn diese den Wertverzehr besser widerspiegeln.
- Abschreibungsplan: Jedes Unternehmen muss einen Abschreibungsplan erstellen, in dem für jeden Gegenstand die Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer, die Methode und der jährliche Abschreibungsbetrag festgelegt sind.
- Weder festgelegte Sätze noch Mindestwerte: Das Rechnungslegungsgesetz schreibt keine spezifischen Sätze vor. Es obliegt dem Management, diese festzulegen.
Grundprinzipien und Unterschiede
Die handelsrechtliche und steuerliche Abschreibung können voneinander abweichen. Diese Abweichungen führen zu temporären Differenzen im steuerlichen Ergebnis.
1. Buchhalterische Abschreibung (Handelsrecht)
- Ziel: Realistische Abbildung des Wertverzehrs über die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.
- Methoden: Erlaubt sind lineare, degressive und leistungsabhängige Methoden.
- Nutzungsdauer: Wird vom Unternehmen selbst auf Basis der erwarteten Nutzung geschätzt.
- Aktivierungsgrenze: In Bulgarien ist es üblich, Sachanlagen mit einem Wert von über 358 EUR zu aktivieren und abzuschreiben. Beträge darunter können oft direkt als Aufwand verbucht werden.
2. Steuerliche Abschreibung
- Ziel: Einheitliche Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nach gesetzlichen Vorgaben.
- Methode: Für steuerliche Zwecke ist grundsätzlich nur die lineare Methode zulässig. Für bestimmte neue Maschinen und Anlagen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine beschleunigte Abschreibung angewendet werden.
- Nutzungsdauer & Steuersätze: Das KStG schreibt feste Maximalsätze vor, die sich nach der Art des Vermögensgegenstands richten.
Abschreibungskategorien und Höchstsätze

Kategorie I (4 %): Massive Gebäude, Industrieanlagen und Stromleitungen.
Kategorie II (bis zu 30 % / 50 %): Maschinen, Produktionsanlagen und Geräte; neue Maschinen im Rahmen von Erstinvestitionen können bis zu 50 % beschleunigt abgeschrieben werden.
Kategorie III (10 %): Fahrzeuge (außer Pkw), Straßenbeläge und Start- und Landebahnen.
Kategorie IV (50 %): Computer, Peripheriegeräte, Software und Mobiltelefone.
Kategorie V (25 %): Kraftfahrzeuge (Pkw).
Kategorie VI (bis zu 33,33 %): Langfristige immaterielle Vermögenswerte mit rechtlich begrenzter Nutzungsdauer.
Kategorie VII (15 %): Alle übrigen nicht anderweitig genannten abnutzbaren Wirtschaftsgüter.
Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten
Buchhaltung: Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer. Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) wird handelsrechtlich planmäßig abgeschrieben oder einem jährlichen Impairment-Test unterzogen.
Steuerrecht: Immaterielle Vermögenswerte werden nach den Sätzen der Kategorie VI abgeschrieben. Ein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ist nach bulgarischem Steuerrecht nicht abschreibungsfähig.
Steuerliche Relevanz (Gewinnermittlung)
In der jährlichen Steuererklärung wird der buchhalterische Gewinn um die Differenzen zwischen buchhalterischer und steuerlicher Abschreibung korrigiert:
- Der buchhalterische Aufwand für Abschreibungen wird dem Gewinn hinzugerechnet.
- Die nach steuerlichen Sätzen berechnete Abschreibung wird vom Gewinn abgezogen.
Dies führt dazu, dass steuerlich nur die Abschreibungsbeträge anerkannt werden, die sich aus den gesetzlichen Maximalsätzen ergeben.
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