Jährliche Steuererklärung in Bulgarien. Wie kann man überprüfen, ob ordnungsgemäß ausgefüllt wurde?

Prüfe die vorab ausgefüllte Steuererklärung im NRA‑Portal, vergleiche sie mit deinen Belegen und achte auf Fristen für Einreichung und Korrektur. Elektronische Abgleichsmöglichkeiten und die Möglichkeit zur Berichtigung bis zum 30. September sind zentral.
Überprüfung der Schlüsselwörter in der jährlichen Steuererklärung
Worauf du sofort achten solltest: Stimmen Brutto‑ und Nettobeträge mit den Arbeitgeber‑/Zahler‑Meldungen überein? Sind Freibeträge, Kinderfreibeträge und Versicherungsbeiträge korrekt eingetragen? Fehlen Angaben zu Online‑Verkäufen, Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder ausländischen Einkünften?
Technische Prüfungen, die schnell Klarheit bringen: Melde dich im NRA‑Portal an und lade die vorab ausgefüllte Erklärung herunter; vergleiche die dort automatisch übernommenen Daten mit deinen eigenen Unterlagen; prüfe Anhänge/Appendices für Sonderfälle (z. B. Art. 50 PITDA für Selbständige).
Fristen und Korrekturen: Elektronische Einreichung bietet oft Frühjahrs‑Deadlines und Rabatte bei frühzeitiger Zahlung; die Möglichkeit zur einmaligen Korrektur besteht bis zur Frist 30. September des Folgejahres — nutze diese, wenn du Fehler findest.
Überprüfung über das E-Service-Portal der НАП (NRA)
Der beste Weg, um Ihre Steuerdaten zu überprüfen, ist das elektronische Portal der Nationalen Einnahmenagentur (НАП/NRA):
Zugang verschaffen: Nutzen Sie den NRA Electronic Services Portal. Für den Zugriff auf Ihr persönliches Konto benötigen Sie einen persönlichen Identifikationscode (ПИК / PIC) oder ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat (КЕП). Der PIC wird vor Ort in einem НАП-Büro ausgestellt.
Abgabe-Status prüfen: Im Portal können Sie direkt einsehen, ob Ihre jährliche Steuererklärung erfolgreich übermittelt und registriert wurde.
Steuerschulden und Guthaben: Nutzen Sie die spezielle Abfragemöglichkeit (Reference for liabilities and payments). Unter dieser Rubrik können Sie nach Jahren gefiltert prüfen:
Ihre abgegebenen Steuererklärungen
Den errechneten Steuerbetrag (Steuerschuld)
Bereits geleistete Zahlungen oder eventuelle Überzahlungen, die erstattet werden
Weitere Kontrollmöglichkeiten

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst online prüfen können, stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:
Vor Ort im НАП-Büro: Sie können persönlich in jedem Büro der nationalen Einnahmenagentur vorstellig werden. Halten Sie hierfür Ihren Personalausweis bereit. Falls Sie sich durch einen Dritten vertreten lassen, ist eine Vollmacht erforderlich.
Telefonischer Kundenservice: Unter der Telefonnummer +359 2 9859 6801 (aus dem Ausland) oder der zentralen Hotline 0700 18 700 können Sie Kontakt aufnehmen. Nach erfolgreicher Sicherheitsprüfung/Identifikation erhalten Sie Auskunft zu Ihrem Status.
Wenn Sie möchten, kann Paramount Services Team Ihnen helfen, Ihren nächsten Schritt zu planen:
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Benötigen Sie Hilfe bei der Berechnung Ihrer Steuerlast? In Bulgarien gilt grundsätzlich ein flacher Einkommensteuersatz (Flat Rate) von 10 %.
Jährliche Steuererklärung in Bulgarien. Fristen, Besonderheiten, Risiken.
In Bulgarien müssen Sie Ihre jährliche Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres einreichen. Das Land ist besonders für seine einfache „Flat-Tax“ von einheitlich 10 % (ohne Grundfreibetrag) bekannt.
Hier sind die wichtigsten Details für Ihre Steuererklärung auf einen Blick:
Wichtige Fristen
Natürliche Personen: Die jährliche Einkommensteuererklärung ist bis zum 30. April einzureichen.
Unternehmen (Körperschaftsteuer): Auch für Unternehmen (wie die bulgarische EOOD) gilt der 31. März bzw. bei bestimmten Meldungen ebenfalls der 30. April.
E-Filing Rabatt: Wenn Sie Ihre Erklärung elektronisch über das Portal der nationalen Einnahmenagentur (NRA) einreichen und die Steuerschuld fristgerecht begleichen, erhalten Sie einen Rabatt auf die Steuer.
Besonderheiten des Steuersystems
Flat-Tax: Es gilt ein linearer Steuersatz von 10 % auf nahezu alle Einkommen (Gehalt, Selbstständigkeit, Unternehmensgewinne). Es gibt keine Progression.
Keine Gewerbesteuer: Für Unternehmen oder Freiberufler gibt es in Bulgarien keine kommunale Gewerbesteuer.
Dividendensteuer: Auf ausgeschüttete Gewinne wird eine Quellensteuer von lediglich 5 % erhoben.
Keine Kirchensteuer oder Soli: Es fallen keine zusätzlichen Solidaritätszuschläge oder Kirchensteuern an.
10 % Flat Tax: Es gibt keine Steuerprogression. Der Steuersatz von 10 % gilt auf das gesamte zu versteuernde Einkommen (ohne Grundfreibetrag).
Steuerrabatte: Wer seine Steuererklärung (sowie die fällige Steuer) bis zum 10. Februar des Folgejahres einreicht und bezahlt, erhält 5 % Nachlass. Ebenso gibt es 5 % Rabatt (bis zu EUR 256), wenn die Erklärung elektronisch bis zum 30. April erfolgt.
Unternehmensbesteuerung: Für eine bulgarische Gesellschaft (EOOD) fällt pauschal 10 % Körperschaftsteuer an. Auf Gewinnausschüttungen (Dividenden) werden zusätzlich 5 % Quellensteuer erhoben.
Steuerresidenz: Da Bulgarien das weltweite Einkommen besteuert, wenn man hier steueransässig ist, muss der Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) korrekt dokumentiert und bei der Steuerbehörde registriert werden.
Risiken & Stolpersteine
Steuerresidenz: Der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Bulgarien muss korrekt begründet, dokumentiert und bei den Behörden registriert werden. Ein bloßes „auf dem Papier wohnen“ reicht nicht aus.
Wegzugsbesteuerung: Wenn Sie mit Unternehmensanteilen von Deutschland nach Bulgarien ziehen, kann die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen.
Weltweites Einkommen: Wer in Bulgarien steueransässig ist, muss grundsätzlich sein weltweites Einkommen deklarieren, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt dies anders.
Finanzamt (NRA): Die Registrierung und Kommunikation mit der NRA ist verpflichtend; die Nichteinhaltung von Abgabefristen oder Beitragspflichten wird streng sanktioniert.
Wegzugsbesteuerung: Wer seine unternehmerische Existenz aus dem Ausland (z. B. Deutschland) nach Bulgarien verlegt, unterliegt oft der strengen Wegzugsbesteuerung (z.B. nach dem deutschen Außensteuergesetz), was beim Umzug hohe Einmalzahlungen auslösen kann.
Doppelbesteuerung: Ein einfacher Wohnsitzwechsel reicht nicht aus. Die Behörden prüfen den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Hier ist zwingend darauf zu achten, dass die Kriterien des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erfüllt sind.
Formfehler bei elektronischer Einreichung: Für die rein digitale Abgabe der Steuererklärung wird in der Regel eine persönliche elektronische Signatur (KED) benötigt. Fehler oder Fristversäumnisse bei der Fristwahrung können zu empfindlichen Strafen durch die NRA führen.
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